Teilhabeassistenz / Schulbegleitung
(m/w/d)
Man nennt sie auch Schulbegleitung, Schulassistenz oder Integrationshelferin. Die Begleitung des Kindes in der Schule durch eine Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe als Teilhabe an Bildung. Die Grundlage steht dafür in § 112 SGB IX oder im Falle einer seelischen Behinderung in
§ 35a SGB VIII.
Wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung der Leistung vorliegen, hat das Kind einen individuellen, einklagbaren Rechtsanspruch gegen die zuständige Behörde. Diese Behörde wird als Eingliederungshilfeträger bzw. Rehabilitationsträger (Reha-Träger) bezeichnet. In Hessen sind dies in der Regel die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte.
Das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen muss der Reha-Träger in jedem individuellen Fall prüfen und feststellen. Uber diese Feststellung erlässt er einen begründeten Bescheid (Verwal-tungsakt).
Die Hilfe zur Teilhabe an Bildung ist einkommensunabhängig. Die Eltern müssen also nicht ihre Finanzen offenlegen, sie müssen auch sonst keine Beträge z.B. aus der Pflegeversicherung, die zu ihrer einenen Entlastuna dienen, beisteuern (§ 138 Abs. 1 SGB IX).
Stellenbezeichnung:
Teilhabeassistenz, Schulbegleitung für behinderte Kinder, mit und ohne körperliche Behinderung.
Hierarchische Einordnung:
Der Dienstvorgesetzte ist Becker & Aliyeva Partnerschaft.
Das pädagogische Team der Schulebestimmt den Ablauf des Schulalltags. Der Mitarbeiter hat den
Anweisungen des Lehrpersonals im Rahmen seiner Tätigkeit Folge zu leisten.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Stundenplan des zu betreuenden Kindes. Die Schulzeit definiert somit die Arbeitszeit des Mitarbeiters. In den Ferien findet keine Betreuung statt. Es gibt keine Schichtarbeit
Was gehört nicht zum Aufgabenbereich:
Er gestaltet nicht den pädagogischen Unterricht.
Hauptaufgaben des Mitarbeiters:
Individuelle Begleitung einer Schülerin oder eines Schülers mit besonderem Unterstützungsbedarf im
Schulalltag. Der Mitarbeiter unterstützt das Kind in dem erforderlichen Umfang, damit das Kind dem
Unterricht zeitlich und inhaltlich folgen kann und außerhalb des Unterrichts sozial gefördert wird.
Ansprechpartner
Fanara Becker
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